In der Regel decken 10 % des Kaufpreises die Kaufnebenkosten ab. Auch wenn diese Berechnung in bestimmten Fällen der Realität nahekommt, müssen die Art der Immobilie und die individuellen Umstände jedes Käufers berücksichtigt werden. Im Folgenden erläutern wir diese Punkte im Detail: 

  1. MEHRWERTSTEUER (MwSt.) ODER GRUNDERWERBSTEUER (ITP)

Wenn Sie als Privatperson ein Baugrundstück oder Gewerbeimmobilien erwerben, zahlen Sie derzeit 21 % des Kaufpreises. Beim Kauf eines Neubaus müssen Sie 10 % an die Steuerbehörden entrichten. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer fällt eine weitere Steuer an, die sogenannte Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte (AJD), die derzeit 1,5 % beträgt. 

Bei allen anderen Käufen gilt die Grunderwerbsteuer (ITP), die gemäß folgender Staffelung zu entrichten ist. 

Kaufpreis: 

bis zu 400.000 €: 8 % 

von 400.001 € bis 600.000 €: 9 % 

von 600.001 € bis 1.000.000 €: 10 % 

von 1.000.000 € bis 2.000.000 €: 12 % 

Über 2.000.000 €: 13 % 

  1. GRUNDSTEUER (IBI) UND ANDERE KOMMUNALE ABGABEN

Diese sind einmal jährlich zu entrichten. Die IBI wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Der Betrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde, beläuft sich jedoch in der Regel auf 0,3 % bis 1,1 % des Grundstückswerts. Was die sonstigen Gebühren für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung betrifft, so handelt es sich um Festbeträge, die jährlich vom Gemeinderat festgelegt werden. 

  1. GEBÜHREN FÜR DAS GRUNDBUCHAMT UND DAS NOTARIAT

Diese sind, gesetzlich gestaffelt, festgelegt, Sie sollten jedoch mit etwa 0,5 % des Kaufpreises rechnen.  

  1. GRUNDSTEUER

Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die Eigentümern auferlegt wird, deren Immobilienvermögen mehr als 1.000.000 Euro beträgt. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie wissen, dass die ersten 300.000 Euro Ihres Hauptwohnsitzes sowie der Rest Ihres Vermögens bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro steuerfrei sind. Die Besteuerung gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten, wobei die Sätze je nach Fall leicht variieren und zwischen 0,2 % und 2,5 % liegen. 

  1. HYPOTHEKENKOSTEN

Wenn Sie zur Finanzierung des Kaufs eine Hypothek benötigen, müssen Sie lediglich die Kosten für das Gutachten tragen. Die übrigen mit der Hypothek verbundenen Kosten sind seit 2019 gesetzlich geregelt und müssen von der Bank übernommen werden. 

  1. RECHTSKOSTEN

Falls Sie sich entscheiden, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, sollten Sie wissen, dass dieser in der Regel etwa 1 % des Kaufpreises in Rechnung stellt. Für unsere Kunden haben wir Kooperationsvereinbarungen mit Anwaltskanzleien, die unseren Kunden Sonderkonditionen anbieten. 

  1. UNSERE HONORARE

Unsere Honorare werden vom Verkäufer übernommen. Gemäß unserer Politik der Transparenz gegenüber unseren Kunden entsprechen die von uns für die Abwicklung berechneten Honorare stets den auf unserer Website www.coolhomesmallorca.com angegebenen Tarifen. 

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Bedingungen und Vorschriften können je nach Einzelfall variieren. Es wird empfohlen, vor Entscheidungen bezüglich des Erwerbs einer Immobilie einen Steuerberater oder einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. 

Datenschutz-Übersicht
Cool Homes Mallorca - Agencia inmobiliaria

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Analyse

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.