Der spanische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Kosten für die zur Finanzierung erforderliche Immobilienbewertung grundsätzlich von der finanzierenden Bank zu tragen sind.
Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Hypothekendarlehen, die nicht unter das Gesetz 5/2019 über Immobilienkreditverträge fallen, also Verträge, die vor dem 16. Juni 2019 abgeschlossen wurden.
Für den Verbraucher ergibt sich daraus insbesondere ein Vorteil hinsichtlich der freien Wahl des Gutachters. Das Bewertungsgutachten gehört dem Kunden und kann verschiedenen Finanzierungsinstituten vorgelegt werden, um optimale Konditionen zu verhandeln.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind Banken verpflichtet, Gutachten anzuerkennen, sofern diese von zertifizierten Sachverständigen erstellt und gültig sind.
Aktuell gilt: Bei neu abgeschlossenen Finanzierungen trägt der Käufer weiterhin die Kosten der Bewertung im Rahmen der Kreditprüfung.

