Der Erwerb einer Neubauimmobilie auf Mallorca erfolgt üblicherweise in mehreren klar definierten Phasen:
Recherche und Objektanalyse:
Zunächst empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und vertrauenswürdigen Immobilienberater, der Sie professionell durch den gesamten Prozess begleitet. Gemeinsam werden Ihre Anforderungen hinsichtlich Lage, Wohnfläche, Budget sowie Ausstattungsmerkmale präzise definiert. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung Ihres persönlichen Lebensstils zur Auswahl geeigneter Lagen.
Besichtigungen und Auswahlentscheidung:
Auf Basis Ihrer Kriterien wird Ihnen eine selektierte Auswahl hochwertiger Neubauprojekte vorgestellt. Nach Vorauswahl organisieren wir strukturierte Besichtigungen vor Ort oder im Verkaufsbüro. Im Fokus stehen dabei Bauqualität, Ausstattungsstandard, Individualisierungsmöglichkeiten, Energieeffizienz, Lage sowie die Reputation des Bauträgers.
Reservierung und Vertragsprüfung:
Entscheiden Sie sich für eine Immobilie, erfolgt eine verbindliche Reservierung verbunden mit der Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags. Dieser beinhaltet üblicherweise eine Anzahlung, deren Höhe vom Bauträger festgelegt wird. Reservierungen sind in der Regel nicht rückerstattungsfähig. Innerhalb eines Zeitraums von etwa 7 bis 10 Tagen wird der Kaufvertrag vorbereitet. Eine rechtliche Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt wird ausdrücklich empfohlen.
Anzahlung und Kaufvertragsunterzeichnung:
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags wird üblicherweise eine Anzahlung von 10 % bis 20 % des Kaufpreises fällig. Der Vertrag regelt sämtliche Details, darunter Kaufpreis, Grundriss, Baubeschreibung, Zahlungsplan sowie den vereinbarten Fertigstellungstermin. Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb Spaniens kann eine höhere Anzahlung vorgesehen sein.
Abnahme und Übergabe:
Vor Abschluss des Kaufes erfolgt eine gemeinsame Objektabnahme, um die ordnungsgemäße Ausführung sicherzustellen. Mögliche Mängel werden dokumentiert und durch den Bauträger zeitnah behoben.
Notartermin und Grundbucheintragung:
Die finale Beurkundung erfolgt beim Notar, gefolgt von der Eintragung ins spanische Grundbuch. Erst mit diesem Schritt geht das Eigentum rechtlich vollständig auf den Käufer über. Diese Abläufe werden in der Regel durch den beauftragten Rechtsanwalt koordiniert.
Ausstattung und Interior:
Neubauimmobilien werden üblicherweise unmöbliert übergeben, jedoch mit ausgestatteter Küche und Badezimmern. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen geprüfte Partner im Bereich Interior Design.
Gewährleistungen:
Am Tag der Kaufabwicklung erhalten Sie die vollständige Gebäudedokumentation in digitaler Form. Gemäß spanischem Baurecht gelten folgende Gewährleistungsfristen:
- 1 Jahr für Ausführungs- und Oberflächenmängel
- 3 Jahre für funktionale und technische Mängel
- 10 Jahre für strukturelle Mängel
Eine fundierte rechtliche und finanzielle Beratung während aller Phasen ist essenziell, um einen sicheren und rechtskonformen Erwerb zu gewährleisten.


