Üblicherweise werden die Kaufnebenkosten mit etwa 10 % des Kaufpreises einer Immobilie veranschlagt. Auch wenn diese Schätzung in manchen Fällen der Realität nahekommt, müssen sowohl die Art der erworbenen Immobilie als auch die individuellen Umstände des jeweiligen Käufers berücksichtigt werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die einzelnen Kosten im Detail:

1. MEHRWERTSTEUER (IVA) ODER GRUNDERWERBSTEUER (ITP)
Wenn Sie als Privatperson ein Grundstück erwerben, um darauf ein Wohnhaus zu errichten, oder eine Gewerbeimmobilie kaufen, fällt derzeit eine Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 21 % des Kaufpreises an. Beim Kauf einer Neubauimmobilie beträgt die Mehrwertsteuer 10 %.
Zusätzlich zur Mehrwertsteuer fällt eine weitere Steuer an: die sogenannte Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados – AJD), die derzeit 1,5 % beträgt.

Für alle anderen Immobilienkäufe fällt die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP) an. Diese wird nach folgender Staffelung berechnet:

Kaufpreis:

Bis 400.000 €: 8 %
Von 400.000 € bis 600.000 €: 9 %
Von 600.000 € bis 1.000.000 €: 10 %
Von 1.000.000 € bis 2.000.000 €: 12 %

Über 2.000.000 €: 13 %

2. GRUNDSTEUER (IBI) UND WEITERE KOMMUNALE ABGABEN
Diese Abgaben werden einmal jährlich entrichtet. Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI) wird auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, liegt jedoch in der Regel zwischen 0,3 % und 1,1 % des Katasterwerts.
Weitere kommunale Abgaben, wie beispielsweise Müll- und Abwassergebühren, werden als feste Beträge erhoben und jährlich von der jeweiligen Gemeindeverwaltung festgelegt.

3. GEBÜHREN FÜR GRUNDBUCH UND NOTAR
Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach einer gestaffelten Gebührenordnung. Insgesamt belaufen sie sich auf etwa 0,5 % des Kaufpreises.

4. VERMÖGENSTEUER
Die Vermögensteuer ist eine jährlich erhobene Steuer auf das Nettovermögen natürlicher Personen, sofern dieses auf den Balearen 3.000.000 € pro Steuerpflichtigem übersteigt. Bei der Berechnung sind die ersten 300.000 € des Hauptwohnsitzes steuerfrei. Berücksichtigt wird das gesamte Vermögen, darunter Immobilien, Bankguthaben, Kapitalanlagen und weitere Vermögenswerte.
Die Steuer gilt sowohl für in Spanien ansässige als auch für nicht ansässige Personen, wobei sich Unterschiede bei der Bemessungsgrundlage ergeben können. Die Steuersätze liegen ungefähr zwischen 0,2 % und 2,5 %.

6. HYPOTHEKENKOSTEN
Wenn Sie zur Finanzierung des Immobilienkaufs eine Hypothek benötigen, müssen Sie lediglich die Kosten für die Immobilienbewertung (Gutachten) übernehmen. Die übrigen mit der Hypothek verbundenen Kosten sind seit 2019 gesetzlich geregelt und von der finanzierenden Bank zu tragen.

7. ANWALTSKOSTEN
Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sollten Sie wissen, dass die Anwaltskosten in der Regel etwa 1 % des Kaufpreises betragen. Für unsere Kunden arbeiten wir mit ausgewählten Anwaltskanzleien zusammen, die unseren Kunden Sonderkonditionen anbieten.

8. UNSERE HONORARE
Unsere Honorare werden vom Verkäufer übernommen. Im Einklang mit unserer Transparenzpolitik gegenüber unseren Kunden weisen wir die für unsere Dienstleistungen anfallenden Honorare jederzeit klar und nachvollziehbar aus. Es gelten die auf unserer Website veröffentlichten Tarife: www.coolhomesmallorca.com

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung. Da jede Immobilientransaktion individuelle Besonderheiten aufweist, empfehlen wir Ihnen, die Angaben vor einer Entscheidung stets mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu prüfen.

Datenschutz-Übersicht
Cool Homes Mallorca - Agencia inmobiliaria

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Analyse

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.